

Der Weg zur Ergotherapie - was Sie wissen sollten
-
Sie benötigen eine Verordnung/Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt für „10 x 60 Minuten Ergotherapie". Wenn ein Hausbesuch sinnvoll ist, vermerkt dies der Arzt auf der Verordnung.
-
Lassen Sie diese bei Ihrer Gesundheitskasse bewilligen (derzeit nur bei SVS und KFA notwendig), sodass die Kostenrefundierung sichergestellt werden kann. Sollten Sie dafür einen Behandlungsplan benötigen, stelle ich diesen gerne für Sie aus.
-
Für ÖGK und die BVAEB ist die chefärztlichen Bewilligung ausgesetzt, dh. für diese Kassen ist eine ärztliche Verordnung ausreichend.
-
Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren. Sollte gerade kein Termin verfügbar sein, schreiben ich Sie gerne auf meine Warteliste und melde mich, sobald ein passender Termin frei wird.
-
Kommen Sie mit der bewilligten Verordnung zum Erstgespräch. Sollten Sie zusätzlich Befunde o.ä. haben, nehmen Sie diese mit.
-
Nach Abschluss der Therapie können Sie die Rechnung und die Verordnung bei Ihrer Gesundheitskasse einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen.
Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, haben Sie weiters die Möglichkeit, dort um Rückerstattung der Behandlungskosten anzusuchen.